Magdeburg ist als Ursprungsort von Raubkopien aufgefallen und so setzt Warner Bros. gezielt dort Nachtsichtgeräte ein, um Täter zu überführen. Solange die Besucher informiert werden und keine Datenspeicherung erfolgt, ist das mit dem deutschen Gesetz vereinbar.

Entstehungsorte von Abfilmungen

Wenn man Warner Bros. und der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) glauben kann, so sitzen die Hersteller von Raubkopien vorwiegend im Osten des Landes. Weil verschiedene Kinos in Magdeburg, Erfurt und Leipzig als Entstehungsort von Abfilmungen ausgemacht werden konnten, setzte die Verleihfirma Warner Bros. dort bereits 2009 gezielt Nachtsichtgeräte zur Überwachung der Kinobesucher ein. „Nachtsichtgeräte im Kino“.

Raubkopien noch vor Kinostart

Doch nicht nur in Madgeburg und Umgebung tummeln sich so genannte Release Groups. Bei Durchsuchungen von Wohnungen der Mitglieder von „Flatline“ standen auch Köln, Herne und Bergisch-Gladbach auf der Liste. Und diese Vereinigung wurde von der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) immerhin als „Top-Gruppe der professionellen Raubkopierer-Szene“ bezeichnet. Sie hatte es geschafft, qualitativ gute Raubkopien von Filmen in Umlauf zu bringen, die in Deutschland noch gar nicht angelaufen waren. Dabei erhielten sie auch Unterstützung von Kinomitarbeitern, so dass deutsche Tonspuren direkt aus den Projektionsanlagen entnommen werden konnten.

Einsatz von Nachtsichtgeräten verletzt Datenschutz nicht

Als in den Kinos von Madgeburg und Co. die Besucher mit Nachtsichtgeräten überwacht wurden, blieb das natürlich nicht unbemerkt. Das Referat für Datenschutz Sachsen-Anhalt wurde von aufmerksamen Kinogängern informiert, dass dort eine Observation von Zuschauern erfolgte. Eine Untersuchung der Vorgänge erbrachte dann, dass deutsche Datenschutzgesetze nicht verletzt würden. Rechtlich gebe es keinen Unterschied zu Kontrollgängen durch das Kinopersonal. Insbesondere in Hinblick auf das oft junge und minderjährige Publikum will das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt die Vorgänge in den Kinosälen aber im Auge behalten. Doch solange so genannte Restlichtverstärker nur bei Verdachtsfällen zum Einsatz kommen und weder dauerhaft installiert noch Daten aufgezeichnet werden, können die Kinobetreiber ihre Kunden weiterhin beobachten.

Foto: Gerald Pujol – Fotolia.com

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